Physiotherapie Gebhardt und Schrader

Bei uns dreht sich alles um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

Ein Teamfoto der Physiotherapeutinnen

Willkommen!

Herzlich willkommen bei der Physiotherapie Gebhardt und Schrader.

Wir sind ein Team von erfahrenen Physiotherapeutinnen, die sich auf die Behandlung von Schmerzen und Bewegungsproblemen jeglicher Art spezialisiert haben. Unser Ziel ist es, Sie wieder fit und gesund zu machen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu verbessern. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren Therapiebedürfnissen zu helfen.

Bild der Praxis
Bild der Praxis

Unsere Leistungen

In unserer Praxis für Physiotherapie kommen verschiedene Techniken zum Einsatz, die die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers wiederherstellen bzw. erhalten.

Kontakt

Bürozeiten

  • Mo: 8 - 13 Uhr
  • Di: 8 - 13 Uhr
  • Mi: 8 - 13 Uhr
  • Do: 8 - 13 Uhr
  • Fr: 8 - 12 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten vergeben wir Termine nach Vereinbarung.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Auswahl der häufig gestellten Fragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Benötige ich eine Überweisung des Arztes?

Eine ärztliche Verordnung ist für die therapeutische Behandlung erforderlich. Selbstverständlich können Sie alle Leistungen unserer Praxis auch privat zahlen und uns ohne den Kontakt zum Arzt aufsuchen.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt vorlegen, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten. Der Eigenanteil, den Sie leisten müssen, variiert je nach Kasse und Verordnung. Seit dem 01.01.2004 ist es vorgeschrieben, dass gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil von 10% pro Rezept selbst zahlen müssen. Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit. Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Sind Sie gesetzlich versichert, muss die verordnete Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Sie sollten also so bald wie möglich einen Termin vereinbaren. Die Behandlung sollte nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, da die Verordnung ansonsten ungültig wird.

Was ist, wenn ich meinen Termin nicht einhalten kann?

Teilen Sie uns so bald wie möglich, spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn, mit, wenn Sie aus einem wichtigen Grund Ihren Termin absagen müssen. Wir können so anderen Patienten, die auf einen Termin warten, die frei gewordene Zeit anbieten. Sollten Sie ohne Absage den Termin verfallen lassen, müssen wir Ihnen pauschal einen Betrag von 25 € in Rechnung stellen.

Wer entscheidet, wie viele Rezepte ich bekomme?

Wann und wie viele Verordnungen Ihnen zustehen, richtet sich nach der Diagnose des Arztes, sowie nach den Vorgaben des Heilmittelkataloges, nachzulesen unter www.heilmittelkatalog.de.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Beim ersten Termin bringen Sie bitte die ärztliche Verordnung, Ihre Versichertenkarte und ein großes Handtuch oder Spannbettlaken mit. Bitte tragen Sie bequeme Kleidung und kommen pünktlich zum Termin.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Dauer der Behandlung hängt von dem vom Arzt verordneten Heilmittel ab.